Sprachliche Anforderung
Für die Berufszulassung in einem Gesundheitsfachberuf müssen Deutschsprachkenntnisse mindestens auf einem Niveau von B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachgewiesen werden. Für die Zulassung zum Beruf der Logopädie sogar C2.
Folgende Zertifikate werden vom Kommunalen Sozialverband Sachsen akzeptiert:
- Telc Deutsch B2 (oder höher)
- Goethe-Zertifikat B2 (oder höher)
- TestDaF Niveaustufe 4 (oder höher)
- ÖSD Zertifikat B2 (oder höher)
- DSH1/B2
- BAMF "Deutsch-Test für den Beruf" (DTB) B2 (oder höher)
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II) (gilt nicht für Logopädie)
Die Zertifikate dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein.
Alternative Möglichkeiten zum Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse
Die erforderlichen Deutschkenntnisse (Logopädie C2, alle anderen Gesundheitsfachberufe B2) gelten in Sachsen zudem als nachgewiesen, wenn:
die Anerkennungsbehörde zweifelsfrei feststellt, dass Deutsch in Wort und Schrift wie eine Muttersprache beherrscht wird. Das ist der Fall,
- wenn der Antragsteller
- den Abschluss der Ausbildung in dem Gesundheitsfachberuf in deutscher Sprache oder
- den Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache oder
- den Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule
erworben hat, oder
- wenn Personen mit Abschlüssen aus einem Drittstaat einen Anpassungslehrgang in dem Gesundheitsfachberuf von mindestens sechs Monaten erfolgreich absolviert haben;
- wenn erfolgreich eine Eignungs- oder Kenntnisprüfung in dem Gesundheitsfachberuf bestanden wurde;
- wenn ein Fachsprachentest für den Gesundheitsfachberuf bestanden wurde, welcher zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf und bei der Anerkennungsbehörde des Freistaates Sachsen oder bei der zuständigen Behörde oder autorisierten Stelle eines anderen Bundeslandes absolviert wurde.
Personen mit Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die einen Anpassungslehrgang absolvieren, müssen zwingend Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 (Logopädie C2) mittels eines Zertifikates (siehe akzeptierte Zertifikate oben) nachweisen.
Selbstständig Sprache lernen
Neben den Sprachlernangeboten von Sprachschulen, gibt es verschiedene Möglichkeit die Kenntnisse der Deutschen Sprache selbstständig zu erweitern.
Eine Übersicht mit kostenlosen Apps und Internet-Kursen zum Deutschlernen kann bei der Koordination abgerufen werden.